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Die Säule 3a - Private zusätzliche Altersvorsorge für Erwerbstätige
Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ist ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge. Sie ermöglicht es, die eigene gesetzliche Rente aufzustocken und den Lebensstandard im Rentenalter zu verbessern. Die steuerliche Förderung der gebundenen Selbstvorsorge macht sie besonders attraktiv.
Warum spricht man von “gebundener Selbstvorsorge”?
Das eingesparte Kapital wird zum Zweck der Altersvorsorge angespart und ist an diesen Zweck gebunden. Das Sparguthaben ist gesperrt und darf frühestens fünf Jahre vor dem regulären Rentenbeginn ausgezahlt werden. Eine vorzeitige Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich; in engem gesetzlichen Rahmen sind auch Ausnahmen möglich.
Wer kann die Altersvorsorge der gebundenen Selbstvorsorge nutzen?
Die Säule 3 a steht allen Erwerbstätigen offen, die der Pflichtversicherung der AHV unterliegen. Zudem können Selbstständige, die keiner Pensionskasse angehören, auf freiwilliger Basis in die gebundene Selbstvorsorge einzahlen.
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